Kindeswohl gefährdet - was tun?
Der Beitrag vom 18.2.2014 im Club hat ein Thema aufgegriffen, das tatsächlich noch im Argen liegt. Nicht nur, weil die neugeschaffene Behörde KESB aus organisatorischen und personellen Gründen ihre Funktion noch nicht vollumfänglich ausfüllt, sondern auch, weil der Kindeswille noch nicht den vom Gesetz vorgesehenen Stellenwert hat. Das Kindeswohl kann nicht losgelöst vom Kindeswillen beurteilt werden.
Aktive Verfahrensbeteiligung – von der Ausnahme zur Regel
Nehmen Kinder und Jugendliche aktiv an sie betreffenden Verfahren teil, erfahren sie dadurch eine Stärkung ihres Selbstwertgefühls. Es spielt dabei keine Rolle, ob die aktive Teilnahme in Form einer Anhörung geschieht oder ob sie von Kinderanwält*innen vertreten werden.
Kindesentführungen können verhindert werden
Kindesentführungen haben zugenommen und damit die Anzahl Agenten, Söldner und Detektive, welche die Kinder illegal wieder zurückholen, zitiert im Artikel der Sonntagszeitung vom 23. Juni 2013. Für ein Kind ist eine Entführung – auch wenn diese von einem Elternteil durchgeführt wird – ein traumatisches Erlebnis.
Es gibt kein Versus!
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