Kindeswohl gefährdet - was tun?

Mo., 24.02.2014 - 10:31

Der Beitrag vom 18.2.2014 im Club hat ein Thema aufgegriffen, das tatsächlich noch im Argen liegt. Nicht nur, weil die neugeschaffene Behörde KESB aus organisatorischen und personellen Gründen ihre Funktion noch nicht vollumfänglich ausfüllt, sondern auch, weil der Kindeswille noch nicht den vom Gesetz vorgesehenen Stellenwert hat. Das Kindeswohl kann nicht losgelöst vom Kindeswillen beurteilt werden. Und die Frage ist ja auch, wer sorgt dafür, dass der Kindeswille eingebracht werden kann und im weiteren Ablauf berücksichtigt wird. Genau hier liegt aber das Problem: Wenn die Eltern die Interessen ihres Kindes nicht mehr vertreten können und Behörden die Führung übernehmen, fehlt eine unabhängige Interessensvertretung des Kindes. Das führt dazu, dass über den Kopf des Kindes als Kindeswohl definiert wird, was Behörden und Gerichte als richtig erachten. Diese fürsorgerische Haltung ist nicht grundsätzlich schlecht, aber sie missachtet elementare Rechte des Kindes. Die UN-Kinderrechte und die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für kindgerechte Justiz machen hier klare Vorgaben. Zurzeit sind wir aber noch weit von der Ziellinie entfernt.

Es ist nötig, diese Diskussion zu führen und schrittweise Verbesserungen zu erreichen, damit auch in der Schweiz die Kinderrechte integraler Bestandteil der behördlichen Prozesse werden und in Zukunft die Rechtsstaatlichkeit auch für Kinder gewährleistet werden kann. Für diese Aufgabe setzt sich die Kinderanwaltschaft Schweiz mit ihrem Programm „Child-friendly Justice 2020“ ein.