... sehr viele gesetzliche Regelungen, die für eine kinderfreundliche Justiz massgebend wären, fehlen oder als 'Kann-Vorschriften' formuliert sind. Dies lässt viel Spielraum in der Umsetzung und Anwendung der Gesetze, insbesondere der Richtlinien zur Anhörung und zur Vertretung des Kindes.
....es an einer vertieften Auseinandersetzung darüber fehlt, was eine kindgerechte Justiz bedeutet und wie die in der UNO-Kinderrechtskonvention verbrieften Kinderrechte im Verfahrensalltag umzusetzen sind.
....es an einheitlichen und anerkannten Standards oder Richtlinien für kindgerechte Verfahren fehlt.
Kinderanwaltschaft Schweiz setzt sich ein, dass
... jedes in gerichtliche oder behördliche Verfahren involvierte Kind in der Schweiz kindgerecht behandelt wird.
... das Kind einen Zugang zu einer qualifizierten, fachlich versierten und unabhängigen Kindsvertretung erhält.
... das Kind durch eine kinderfreundliche Justiz vor weiterer Traumatisierung geschützt wird, Stärkung erfährt, Eigenverantwortung zu übernehmen lernt und sich von der Gesellschaft ernst genommen fühlt.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Wir verdanken jede Spende schriftlich und engagieren uns als vertrauenswürdige Organisation gemäss ZEWO.