Du brauchst Unterstützung, weil zum Beispiel:
- Deine Eltern sich scheiden lassen und Du das Gefühl hast, nicht richtig gehört zu werden;
- Du in einem Kinder- oder Jugendheim leben solltest, und Du willst, dass andere Möglichkeiten geprüft werden;
- Du Gewalt in Deiner Familie erlebst und Du für eine Aussage bei der Polizei juristische Beratung brauchst.
Ein Kinderanwalt/eine Kinderanwältin kann Dir bei diesen Problemen helfen.
Wir verwenden den Begriff Kinderanwalt/Kinderanwältin. Andere Begriffe dafür sind Rechtsvertretung für das Kind oder Kindsvertreter:in, Kindsverfahrensvertreter:in, Verfahrensbeiständ:in und so weiter.
Als Kind und Jugendliche:r hast Du Rechte. Insbesondere hast Du das Recht, dass Du angehört wirst und Deine Meinung zu einem Thema, das Dich direkt betrifft, sagen kannst. Dein eigener Kinderanwalt/deine eigene Kinderanwältin hilft Dir Deine Rechte - insbesondere in einem Kindesschutzverfahren oder Gerichtsverfahren - wahrzunehmen. Er/Sie spricht mit Dir und informiert Dich, damit Du verstehst, in welcher Situation Du Dich befindest. Er/Sie fragt nach Deiner Meinung und Er/Sie beantwortet Deine Fragen.
In allen Verfahren, in denen Du beteiligt bist, darf Er/Sie Dich begleiten.
Die Aufgaben einer Kinderanwältin/eines Kinderanwaltes sind:
- Dich über Deine Rechte, alle wichtigen Verfahrensschritte, sowie den Verfahrensausgang informieren und beraten
- Deine Rechte im laufenden Verfahren geltend machen
- Dich im Meinungsbildungsprozess begleiten
- Deinen Willen ermitteln und vor Behörde und Gerichten vertreten
- Einvernehmliche Lösungen fördern
Der Kinderanwalt/die Kinderanwältin sorgt dafür, dass Deine Meinung beachtet wird, wenn das Gericht oder die KESB etwas entscheidet. Deine Bedürfnisse, Wünsche, Befürchtungen und Ideen zu Deiner aktuellen Lebenssituation oder zu anstehenden Ereignissen müssen in den Entscheidungen berücksichtigt werden.
Dein Kinderanwalt/deine Kinderanwältin ist nicht der Anwalt oder die Anwältin Deiner Eltern. Er/Sie ist nur für Dich da und wird Dich unterstützen und Deine Interessen vertreten. Was ihr zusammen besprecht, ist vertraulich.
Ob Du eine Kinderanwälti:in erhälst entscheidet das Gericht oder die KESB (Behörde für Kindes- und Erwachsenenschutz). Je nachdem wie alt Du bist, kannst Du auch selber ein:en Kinderanwalt/Kinderanwältin beantragen und beim Gericht oder der KESB ihre Einsetzung verlangen.
Mehr Informationen findest Du hier.
Finanzierung:
Kinderanwältinnen nehmen nie eine Bezahlung direkt von Dir entgegen. Sie möchten, dass die KESB oder das Gericht sie einsetzen. Meist tragen der Staat oder die Eltern die Kosten. Allenfalls kommt die unentgeltliche Rechtspflege zum Tragen, das heisst, der Staat übernimmt die Verfahrenskosten.
Deine aktuelle Situation:
Steckst Du aktuell in einer Situation, in der Du Hilfe benötigst?
Wende Dich bei all Deinen Fragen an die Kinder- und Jugendhotline von pro juventute Schweiz oder die Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz.
Benötigst Du psychologische Beratung, so empfehlen wir Dir das Jugendamt Deiner Region oder das Marie Meierhofer Institut.
Brauchst Du mehr Informationen und Erklärungen, was die KESB entschieden hat, so empfehlen wir Dir diese Broschüre (herausgegeben in leicht verständlicher Sprache im 2019 von der KESB Bern, Solothurn und Zürich) oder kannst Du Dich direkt bei der betreffenden KESB melden oder Dich an KESCHA wenden (unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz).
Mehr Informationen:
Im Beobachter-Artikel 2023 wurde im Beratungsteil auf die Einsetzung, die Rolle der Rechtsvertretung und das konkrete Vorgehen eingegangen. Hier nachlesbar.
Viele aktuelle Informationen kannst Du hier nachlesen, zusammengestellt von zwei Kinderanwältinnen. Frau Dr. Caroline Walser hat folgende Ebooks veröffentlicht (kostenfreier download):
Strafrecht für Kinder; Kindeswohl; Kinderrechte in Verfahren.
Auch unicef Schweiz und Liechtenstein haben lesenswerte Broschüren für Kinder geschrieben. Die Broschüre zur Anhörung von Kindern möchten wir besonders empfehlen (Neuauflage 2023), erstellt von Unicef mit dem Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI).
Auch wir stehen Dir bei Fragen zur Verfügung und wünschen Dir, dass Deine Rechte respektiert werden, Du teilhaben kannst am Verfahren und genauer verstehst, wie Deine Situation sich darstellt!
Kinderanwaltschaft Schweiz
Heimatstrasse 25, 8008 Zürich, Telefon 043 344 61 71
Weiterführende Links:
Informationen für Kinder, Jugendliche und Eltern
Für Kinder und Jugendliche die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Das Büchlein ist eine Zusammenfassung der 'Quality4Children Standards in der ausserfamiliären Betreuung in Europa'.
Den Ratgeber von Juris, der kleine Advokat, gibt es auch auf Französisch und Italienisch. Die Geschichte von Juris bezweckt, Kinder in Kindesschutz-, Scheidungs- und Trennungsverfahren besser einzubeziehen und zu beteiligen.
Jugendliche: Die Aktionsbox von Integras wendet sich an Jugendliche und Fachpersonen in stationären Einrichtungen und lädt dazu ein, wichtige Lebensbereiche gemeinsam zu benennen, zu besprechen und zu gestalten.
Informationen für Fachpersonen:
Informationen zur Stellung des Kindes in Zivilverfahren, Schulverfahren etc
In diesem Handbuch herausgegeben von Sandra Hotz, 2020, wird die Stellung des Kindes in den verschiedenen Verfahren (Straf-, Zivil-, Gesundheit- Schul- oder Asylverfahren) anhand einschlägiger Rechtsgrundlagen, Gerichtsentscheiden und Good-Practice-Beispielen dargestellt.
Informationen zu häuslicher Gewalt
In diesem Leitfaden liegt der Fokus auf Kinder und Jugendliche als Betroffene von häuslicher Gewalt und orientiert sich am 'Frankfurter Leitfaden'.
'Es soll aufhören' ist eine Themenmappe von Kinderschutz Schweiz, die anregen soll mit Fachpersonen über das Erlebte zu reden. Die Fachpersonen zeigen auch ihre Grenzen ihrer Berufsgruppen im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt (auch Französisch).
Das Kartenset zu Traumapädagogik 'Hör auf mich' kann durch Fachpersonen eingesetzt werden um mit einer traumapädagogischen Haltung Kindern im Schulalltag zu begegnen.