ZGB Revision Kindesschutz: Ziel begrüssenswert – Ausgestaltung problematisch

Do., 03.04.2014 - 12:03

In der Schweiz erleiden zwischen 10 und 20 Prozent aller Minderjährigen mindestens eine Form von Kindesmisshandlung. Das Bundesamt für Justiz hat sich mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zum Ziel gesetzt, den Kindesschutz zu stärken. Kinderanwaltschaft Schweiz unterstützt diese Bestrebung, steht der konkreten Umsetzung jedoch kritisch gegenüber. 

Der neue Kindesschutz im ZGB
Der Kindesschutz soll gemäss dem erläuternden Bericht zum Vernehmlassungsentwurf [PDF] mittels einer Erweiterung des Melderechts sowie einer Meldepflicht erreicht werden. Konkret bedeutet dies, dass Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, bei Verdacht auf Kindesmissbrauch der Kindesschutzbehörde Meldung erstatten müssen. Sofern eine Fachperson dem Berufsgeheimnis unterliegt, ist sie nicht zur Meldung verpflichtet, aber berechtigt. Die Melderegelung wird bundesweit vereinheitlicht.

Vertrauen der Kinder in Fachpersonen gefährdet
Kinderanwaltschaft Schweiz steht diesen Neuerungen kritisch gegenüber. Unsere Überzeugung ist es, dass Kinder und Jugendliche als eigenständige Rechtsträger umfassend wahrgenommen und in Entscheidungen einbezogen werden müssen – dies entspricht den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz.

Vertraut sich ein Kind mit einer schwierigen Situation einer Fachperson – beispielsweise seiner Lehrerin – an und diese berichtet gemäss erweiterter Meldepflicht sofort an die Kindesschutzbehörde weiter, hat dies unter Umständen einen massiven Vertrauensbruch zur Folge. Das Kind fühlt sich alleine und schutzlos. Oftmals benötigt ein Kind mehrere, teils kleine Schritte, um aus einer ohnmächtigen Situation herauszufinden. Das Kind muss das Tempo mitbestimmen können und aktiv in die Entscheidungen miteinbezogen werden. Nur so wird es gestärkt und hat die Möglichkeit sich mit Hilfe von Fachleuten aus seiner Situation zu befreien. Für Situationen, die eine unmittelbare Gefährdung innehaben, besteht bereits das Notstandsrecht gemäss Art. 364 StGB, welches jederzeit geltend gemacht werden kann.

Problematisch ist unserer Ansicht nach ebenfalls die Ausdehnung der Meldepflicht auf Fachpersonen, die über keinerlei Aus- oder Weiterbildung verfügen, welche ihnen eine sorgfältige Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls erlauben würde. Dies kann zur Unterlassung von Meldungen aber auch zu überstürzten Meldungen führen. In beiden Fällen ist dem Kind nicht geholfen.

Fachleute stärken und schützen Kinder
Um eine Gefährdung des Kindeswohls oder einen Kindesmissbrauch erkennen zu können, ist ein solides Vertrauensverhältnis zwischen Kind und der Vertrauensperson in seinem Umfeld das zentrale Element. Ist diese Vertrauensperson eine Fachkraft, dann ist es unabdingbar, dass sie von der Situation nicht überfordert ist.  Aus- und Weiterbildungen zum Thema Kindesschutz sind deshalb besonders wichtig. 

Vertrauen der Kinder und deren Umfeld in ein kindgerechtes Rechtssystem
Für einen wirksamen Kindesschutz ist ebenfalls das Vertrauen in ein kindgerechtes Rechtssystem unabdingbar, damit das bestehende Melderecht und die Meldepflicht auch vermehrt wahrgenommen werden. Dies bedeutet, dass Behörden, Ämter, Gerichte, Jugendstrafrechtspflege, Staatsanwaltschaft und Polizei die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz in ihrer täglichen Arbeit als Standard anwenden.

Kinderanwaltschaft Schweiz begrüsst, wie bereits erwähnt, das Ziel und die Bestrebungen des Bundesamtes für Justiz den Kindesschutz zu stärken. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass das Vertrauen des Kindes in Fachpersonen, denen es sich anvertraut, zwingend geschützt werden muss. Das Kind soll dank einer aktiven Mitgestaltung seiner Lebenssituation unterstützt und in seiner Resilienz gestärkt werden.

Wir haben dem Bundesamt für Justiz unsere Bedenken mit einer Stellungnahme zur Vernehmlassung [PDF] mitgeteilt. 

Irène Inderbitzin
Geschäftsführerin
Kinderanwaltschaft Schweiz