Verschärfung des Jugendstrafrechts: Stellungnahme von Kinderanwaltschaft Schweiz

Nachdenklicher Junge

Die Motion verlangt eine Verschärfung der Sanktionen bei schweren Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden. Kinderanwaltschaft Schweiz, gemeinnützige Fachorganisation im Bereich der Kinderrechte, lehnt diesen Vorschlag ab.

Das geltende Jugendstrafrecht, das auf Erziehung, Schutz und Spezialprävention ausgerichtet ist, stellt ein geeignetes Instrument dar. Es ermöglicht bereits heute die Anordnung strenger Schutzmassnahmen sowie die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung bis zum Alter von 25 Jahren (Art. 19 JStG).

Eine Erhöhung der maximalen Freiheitsstrafen und eine Annäherung an das Erwachsenenstrafrecht weichen von den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) ab. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Kriminalstatistiken zeigen, dass eine Verlängerung von Freiheitsstrafen bei Jugendlichen keine abschreckende Wirkung hat und dass die Gerichte nur selten darauf zurückgreifen. Eine solche Massnahme birgt die Gefahr, die soziale Integration zu beeinträchtigen und das Rückfallrisiko zu erhöhen.

Schliesslich liegen die derzeitigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes und nicht bei dessen Inhalt. Heute fehlt es an geeigneten Einrichtungen, an einer ausreichenden Anzahl spezialisierter Plätze, insbesondere für Mädchen, sowie an qualifiziertem Personal für die Betreuung dieser Minderjährigen.

Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ist folglich kein geeignetes Instrument, um das Rückfallrisiko von Minderjährigen zu senken. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Rechtsanwältinnen Priscille Ramoni und Aline Sermet im Namen des Vorstandes Kinderanwaltschaft Schweiz