Standards angepasst: Kindswille im Fokus

Die Standards wurden im Jahr 2026 in einem Punkt, Art. 2.3. angepasst und richten den Fokus nun (noch) stärker auf den Willen des Kindes. In den Standards der Kinderanwaltschaft sind die wesentlichen Leitlinien für die Vertretung von Kindern in Verfahren festgehalten. Neu lautet der Artikel 2.3.

Die Rechtsvertretung vertritt den Kindeswillen und stellt im Verfahren den Willen des Kindes umfassend und differenziert dar. Sie berücksichtigt die objektiven Interessen des Kindes. Stellt sie Konflikte zwischen Kindeswillen und den objektiven Interessen fest, prüft sie sorgfältig, ob und wie sie dies dem Gericht/der Behörde undDritten mitteilt und ob sie weitere Abklärungen beantragt. Die Rechtsvertretung sucht, wenn möglich, nach vermittelnden Lösungen.

Die Neuerung geht explizit darauf ein, dass der Kindswille vertreten werden sollte, nachdem dieser umfassend und differenziert erarbeitet wurde.