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Die Fachtagung widmet sich dem Grundprinzip des Kindeswohls bzw. des übergeordneten Kindesinteresses in der UN-Kinderrechtskonvention. Im Mittelpunkt steht die Leitfrage, inwieweit dieses Prinzip in verschiedenen Praxisfeldern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verankert und umgesetzt ist. Ziel der Veranstaltung ist es, diesen Rechtsbegriff mit konkretem Inhalt zu füllen, zentrale Kriterien für seine Bestimmung herauszuarbeiten und insbesondere das Spannungsfeld zwischen Kindeswillen und Kindeswohl zu thematisieren.
Als interdisziplinäre Plattform bietet die Tagung Raum für fachlichen Austausch zu diesem zentralen Leitprinzip der Kinderrechtskonvention. Das Vormittagsprogramm umfasst Impulsreferate aus verschiedenen Fachgebieten – juristisch, psychologisch und aus der Perspektive der Kindesvertretung. Am Nachmittag wird das Thema in praxisnahen Workshopsvertieft und reflektiert, darunter Workshops zum Kindesschutz, zum Asylkontext sowie zum übergeordneten Kindesinteresse im Gemeinwesen.
Netzwerk Kinderrechte Schweiz