Kinderanwält/innen können sich bei Kinderanwaltschaft Schweiz zertifizieren lassen. Nebst zahlreichen Zusatzqualifikationen benötigen sie für die Zertifizierung eine mehrjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen. Diese Voraussetzungen dienen der Sicherung möglichst hoher Qualitätsstandards in der Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen.
Hard Skills
Hauptausbildung:
- Universitätsabschluss (Recht, Medizin, Psychologie, Pädagogik)
- Fachhochschul- / Fachabschluss Sozialarbeit, Sozialpädagogik
Zusatzqualifikationen:
- Schulung in der Rolle der Kinderanwält/in
- Recht
- Kinderentwicklungspsychologie
- Willensermittlung (Kinder)
- Konfliktmanagement
- interdisziplinäre Zusammenarbeit
Soft Skills
- Interdisziplinäres Arbeiten
- Selbstreflexion
- Konfliktfähigkeit
- hohe Belastbarkeit
- sehr hohe Kommunikationsfähigkeit
- Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- berufliche und private Erfahrung
Sonstiges
- Berufserfahrung (2 Jahre mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen)
- mindestens eine abgeschlossene Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen
- einwandfreier Leumund (Strafregisterauszug)
- Verpflichtung zur Einhaltung der Standards von Kinderanwaltschaft Schweiz
Kinderanwaltschaft Schweiz bietet – in Zusammenarbeit mit Fachpersonen und verschiedenen Ausbildungsinstituten – Module und Lehrgänge an, damit die oben genannten Voraussetzungen (auch einzeln) für die Zertifizierung erlangt werden können.
Kinderanwaltschaft Schweiz hat ein Berufsbild für Kinderanwält/innen entwickelt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den internen und externen Fort- und Weiterbildungen.