Nationalrat nimmt Postulat an

Mi., 10.09.2014 - 14:08
Am 8. September 2014 wurde das Kommissionspostulat für die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention angenommen. Ein weiterer wichtiger Schritt zu einem kindgerechten Schweizer Rechtssystem ist damit getan. Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung nach Artikel 12 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) in der Schweiz, insbesondere in rechtlichen und administrativen Verfahren, eingehalten wird und wo es Verbesserungsbedarf gibt. Er erstellt einen Bericht, der eine exakte Bilanz über die Umsetzung der KRK in unserem Land aufzeigt und leitet daraus Empfehlungen für die Zukunft ab.   Dass dies notwendig ist, zeigen die aktuellen Zahlen in der Schweiz: Allein durch Scheidungen kommen jährlich rund 14'000 Kinder und Jugendliche mit unserem Rechtssystem in Berührung. 90% von diesen werden nicht angehört. Dazu kommen Kinder und Jugendliche, die in allen anderen Rechtsgebieten mit Behörden und Gerichten in Kontakt kommen und denen ihr Recht auf Anhörung nicht gewährt wird.    Kinder, deren Meinung ernst genommen wird, die Lösungsprozesse aktiv mitgestalten können und die Selbstwirksamkeit erfahren, entwickeln sich viel eher zu starken und eigenverantwortlichen Menschen. Ihre Resilienz – die Fähigkeit schwierige Situationen zu meistern und daraus persönliche Stärke zu ziehen – wird gefördert. Der Kindeswille ist ein Bestandteil des Kindeswohls, auch dann, wenn dem Kindeswillen letztlich nicht immer entsprochen werden kann.   Kinderanwaltschaft Schweiz