Minderjährigenehen liegen nicht im Interesse eines Kindes - Stellungnahme zur ZGB Revision

Traurige Kinderbraut
Mo., 08.11.2021 - 09:04

Das Bundesamt für Justiz lud im Rahmen der Revision des ZGB zur Stellungnahme ein. Kinderanwaltschaft Schweiz hält in ihrer Stellungnahme fest, dass Kinder- und Minderjährigenheiraten und ein tiefes Heiratsmindestalter nicht im Interesse eines Kindes liegen. Sie gefährden namentlich die Gesundheit, Entwicklung und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person, oftmals auch ihre Ausbildung. Kinderanwaltschaft sieht in Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten ein global wichtiges Anliegen. Das Ehefähigkeitsalter 18 Jahre ist und soll Richtziel für Eheschliessungen sein. 

Kinderanwaltschaft Schweiz befürwortet im Einzelnen die Verschiebung des Referenzzeitpunktes auf den Zeitpunkt der Eheschliessung und die Verschiebung der automatischen Heilung bis zum Alter von 25 Jahren. Kinderanwaltschaft spricht sich zudem dafür aus, im Einzelfall den Willen der volljährig gewordenen Betroffenen berücksichtigen zu können. Daraus folgt, dass Kinderanwaltschaft Schweiz eine fundierte Interessenabwägung unterstützt, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die hierüber befindende Instanz bzw. Behörde fachlich geschult sein sollte und die betroffenen Minderjährigen in einem solchen Verfahren eine Kindsvertretung im Sinne der Kinderanwaltschaft Schweiz zugesprochen erhalten oder mindestens durch eine Fachperson begleitet werden. 

In den Einzelheiten sieht Kinderanwaltschaft Schweiz an den oben genannten Stellen einen Korrekturbedarf, grundsätzlich begrüssen wir die Stossrichtung der Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten.

Kinderanwaltschaft Schweiz