November 2021

Minderjährigenehen liegen nicht im Interesse eines Kindes - Stellungnahme zur ZGB Revision

Mo., 08.11.2021 - 09:04

Das Bundesamt für Justiz lud im Rahmen der Revision des ZGB zur Stellungnahme ein. Kinderanwaltschaft Schweiz hält in ihrer Stellungnahme fest, dass Kinder- und Minderjährigenheiraten und ein tiefes Heiratsmindestalter nicht im Interesse eines Kindes liegen. Sie gefährden namentlich die Gesundheit, Entwicklung und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person, oftmals auch ihre Ausbildung. Kinderanwaltschaft sieht in Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten ein global wichtiges Anliegen. Das Ehefähigkeitsalter 18 Jahre ist und soll Richtziel für Eheschliessungen sein.