Gemeinsam für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender einstehen
Ein Neuanfang in der Fremde ist immer schwierig. Für unbegleitete minderjährige Asylsuchende ist der Weg zur Integration aber noch beschwerlicher.
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Ein Neuanfang in der Fremde ist immer schwierig. Für unbegleitete minderjährige Asylsuchende ist der Weg zur Integration aber noch beschwerlicher.
Im dritten Teil unserer Blog-Reihe zur Partizipation haben wir Kinderanwältin Annegret Lautenbach über die partizipative Ausgestaltung in der Praxis befragt. Annegret Lautenbach ist Fachanwältin SAV Familienrecht und hat einen Abschluss CAS Kindesvertretung.
Kinder, die mit dem Schweizer Rechtssystem in Kontakt kommen, befinden sich meist in emotional belastenden Situationen. Dies gilt sowohl für ältere Kinder, die kognitiv bereits ein Verständnis für ihre Situation aufbringen können, als auch für Kleinkinder, die der Situation gänzlich emotional gegenüberstehen. Die Gefühle von Angst und Ohnmacht beherrschen sie bereits lange vor einem gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Kontakt.
Partizipation ist Beteiligung, Mitbestimmung und Mitwirken. In der Schweiz hat die Partizipation im politischen Sinne eine lange Geschichte und es ist für uns selbstverständlich, den Werdegang unseres Landes in erheblichem Masse mitgestalten zu dürfen und zu können.
Derzeit gibt es in der Schweiz keine unabhängige offizielle Beschwerdestelle für Kinder, die von Verfahren und Massnahmen betroffen sind. Es bedarf deshalb dringend eines Ombudsoffices speziell für Kinder und Jugendliche.
Dies sind die 5 wichtigsten Gründe dafür:
Bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben von Kindern und Jugendlichen betreffen, bietet das Ombudsoffice eine unabhänige Anlaufstelle an. Eine solche offizielle Institution gibt es derzeit nicht in der Schweiz.
Unser Themenschwerpunkt im Jahr 2014 und 2015 ist das “Recht auf Gehör und Meinungsäusserung”. Kurz vor dem Jahresende hat sich das Bundesgericht in einem Entscheid klar für die Urteilsfähigkeit und damit die Mitbestimmung eines zwölfährigen Kindes in Bezug auf sein Namensrecht ausgesprochen. Das freut uns ganz besonders.
Kinder und Jugendliche haben in der Schweiz dank der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention seit 17 Jahren das Recht auf Anhörung. Bei allen Fragen, die sie betreffen, haben sie das Recht ihre Meinung zu äussern. Theoretisch. Leider happert es bei der Umsetzung.
“Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.” Über diese Volksinitiative stimmen wir am 18. Mai ab.
Das Ziel der Initiative ist einfach und einleuchtend. Eine Ja-Stimme in die Urne zu werfen scheint das Naheliegendste. Kein Kind und kein Jugendlicher soll in seiner körperlichen oder sexuellen Integrität verletzt werden. Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein hochemotionales Thema, das niemanden unberührt lässt.
Wir von Kinderanwaltschaft Schweiz haben die Initiative fachlich geprüft und empfehlen sie aus den folgenden Gründen zur Ablehnung: