Kinder und Jugendliche haben das Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Partizipation. Dieser Grundsatz trifft ganz besonders dann zu, wenn Kinder und Jugendliche in rechtliche Verfahren involviert werden.
Aus diesem Grund setzt sich Kinderanwaltschaft Schweiz für diese Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen ein. Sie verfolgt das Ziel, dass bis zum Jahr 2020 alle Kinder in der Schweiz ein kindgerechtes Rechtssystem erfahren. Basis dieser Anstrengungen bilden die Leitlinien für eine kindergerechte Justiz des Europarates.
Dass unser Ziel aktuell ist und seine Verwirklichung drängt, zeigt die breite und wachsende Unterstützung, welche sich dafür in den vergangenen Monaten und Jahren beim Bund und den Konferenzen der Kantone formiert hat. Namentlich empfehlen folgende Institutionen und Organisationen die Leitlinien des Europarates zur Umsetzung:
Empfehlung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdrirektorinnen und - direktoren (SODK)
Empfehlung der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES)
Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und ein Drittel der Deutschschweizer Kantone beteiligen sich am Programm «Child-friendly Justice 2020».
Diese breite Unterstützung verleiht unserem Vorhaben zusätzlichen Schub und bestätigt die von uns angestrebte Umsetzung eines kindgerechten Rechtssystem. Ein solches behandelt Kinder mit Würde, Achtung, Sorgfalt und Fairness und zeichnet sich gemäss den Leitlinien für eine kindergerechte Justiz des Europarates durch folgende Eckpfeiler aus:
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Partizipation – Die Meinung des Kindes ist wichtig. In rechtlichen Angelegenheiten, die es betreffen, haben Behörden und Gerichte das Kind zu informieren. Es kann zudem seine Meinung äussern und soll angehört werden.
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Schutz und Stärkung – Dem Kind soll es immer gut möglichst gehen. Es soll in rechtlichen Angelegenheiten geschützt und gestärkt werden und seine Meinung muss mitberücksichtigt werden.
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Würde – Würdevolles Verhalten bedeutet, das Kind immer mit Respekt und Fairness zu behandeln. Informationen müssen altersgerecht kommuniziert werden, damit es alles versteht, was passiert.
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Schutz vor Diskriminierung – Kinderrechte müssen für alle Kinder und Jugendliche gleichermassen gelten. Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Religion schlechter behandelt werden.
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Rechtsstaatlichkeit – Das ist der gerechte und faire Umgang des Staates gegenüber seinen Einwohnern. Dieser Grundsatz muss für Kinder genauso gelten wie für Erwachsene.
Die Kinderanwaltschaft Schweiz freut sich über die obgenannten Erfolge auf dem Weg zum grossen Ziel eines kindgerechten Rechtssystems bis zum Jahr 2020. Die Erreichung dieses Ziels garantiert, dass Kinder an Entscheidungen, die ihr weiteres Leben betreffen, aktiv mitwirken können. Sie erfahren dadurch Selbstwirksamkeit und lernen Eigenverantwortung zu übernehmen. Beides sind Faktoren, die Kinder und Jugendliche in ihrer Resilienz stärkt. Das hat einen nachhaltigen positiven Effekt auf ihr ganzes weitere Leben.
Wir bedanken und bei allen staatlichen und privaten Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die Kinderanwaltschaft Schweiz bei der Umsetzung eines kindgerechten Rechtssystem mit viel Engagement für die Sache unterstützen.
Herzliche Grüsse
Kinderanwaltschaft Schweiz